Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin privat versichert und meine einjährige Elternzeit ist seit dem 5.2.18 beendet. Seit dem 6.2.18 bin ich krankgeschrieben und werde wohl auch über die 6 Wochen hinaus krankgeschrieben sein und von meiner PKV Krankentagegeld beziehen. Wie wird die Höhe des Krankentagegeldes bemessen? Anhand des Elterngeldes oder wird mein Gehalt herangezogen, dass ich vor der Elternzeit verdient habe? Und wie wäre das im Falle einer Kündigung (ich könnte mir vorstellen, dass die mir bevorsteht): wird das ALG 1 dann an dem Elterngeld berechnet, am Krankentagegeld oder an meinem alten Gehalt??? Da ich bislang nirgends eine Antwort auf meine Frage gefunden habe, wäre ich für Ihre Hilfe sehr dankbar! Marie
von Marie-84 am 01.03.2018, 11:55