Liebe Frau Bader, wir haben letzte Woche unsere Nebenkostenabrechung erhalten. Die Heizkosten wurden anteilig nach der qm-Wohnfläche berechnet. Wir wohnen in einem 2-Fam.-Haus: EG=Friseur, 1.OG= Wohnung Friseurladenbesitzer, 2.OG= unsere Wohnung. Ist es rechtens, daß die Heizkosten nur nach der qm-Fläche berechnet werden und nicht nach dem Verbrauch? Ich denke wir stehen damit schlechter, da der Friseurladen sicher mehr Heizöl verbraucht als wir... Haben wir einen Anspruch, daß am Heizölkessel ein Zähler angebracht wird, nachdem der Verbrauch gerechnet werden kann? Über Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar und wünsche noch einen schönen Tag! LG Carmen
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 09:22