Hallo Frau Bader, Ich habe vor dem Jahr Elternzeit in Vollzeit in einem grossen Unternehmen gearbeitet und möchte nun in Teizeit zurückkehren. 1) Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet mir eine adäquate Position in Teilzeit anzubieten (ich will 30-32 Std arbeiten)? 2) Ist er verpflichtet, mir das identische Gehalt anteilig zu bezahlen? Also vorhergehender Job= 37,5 std allerdings tatsächlich eher 45-50 std gearbeitet. Nun will ich 30 Std an 5 Tagen arbeiten - hiesse das ein Gehalt von = 30/37,5 = 80%? Oder kann er die zukünftig nicht mehr möglichen Überstunden als Argument hinzuziehen, um mich geringer zu bezahlen? Kann er mir eine geringer bezahlte Stelle anbieten? Darf ich dann ablehnen mit Verweis auf "nicht adäquat"? Tausenddank Daniela
von Brinber am 11.07.2017, 14:06