Ich habe eine Frage zur Berechnung des Erziehungsgeldes. Ich selber möchte Elternzeit in Anspruch nehmen und mein Partner geht weiterhin arbeiten. Maßgeblich für die Berechnung ist somit sein Bruttojahreseinkommen abzgl. Unterhaltszahlungen an ein Kind aus einer anderen Beziehung. Ich selber habe Einkünfte aus Vermietung. Ich habe gelesen, dass diese anzugeben sind. Im Gegensatz hierzu aber meine Verluste hieraus (Zinsen etc.) nicht angegeben werden dürfen. Somit habe ich natürlich verloren. Obwohl ich von den Einkünften überhaupt nichts habe, weil Zins und Tilgung dies wieder wegfressen. Ist dies zutreffend? Besten Dank!
Mitglied inaktiv - 23.02.2003, 19:48