Frage: Berechnung Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, meine Tochter Fiona wurde am 07.05.2006 geboren. Der vorher errechnete Geburtstermin war der 13.05.2006. Nun hat die Krankenkasse eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld wie folgt ausgestellt: vom 01.04.2006 bis 12.05.2006 und vom 13.05.2006 bis 08.07.2006. Diese Bescheinigung haben wir nun auch bei der Erziehungsgeldkasse eingereicht. Diese hat dann Mutterschaftsgeld angerechnet vom 07.05.2006 bis zum 08.07.2006. Daraus folgt das nun 9 Wochen Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird anstatt 8 Wochen. D.h. uns wurden nun 60 EUR mehr abgezogen. Ist dies rechtens ??? Es werden doch immer nur 8 Wochen angerechnet. Die Krankenkasse stellt nun auf sturr und will keine neue Bescheinigung ausfüllen. Bei unserer ersten Tochter haben wir sogar 9 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen, da sie 1 Woche später kam. Und es wurden trotzdem nur 8 Wochen auf das Erziehungsgeld angerechnet. Was können wir nun noch machen ??? Irgendwie wurden wir ja nun bestraft, nur weil unsere Tochter eine Woche früher kam. Ich hoffe ich habe alles verständlich geschildert und sie könne uns weiterhelfen. Liebe Grüße Melanie mit Celina Marie und Fiona Joelle

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 12:07



Antwort auf: Berechnung Erziehungsgeld

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006



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