Liebe Frau Bader,
Mein Sohn ist im Januar 2018 geboren worden. Ich hatte ab Bekanntgabe der ss ein beschäftigungsverbot.
Ich habe ein Jahr Elternzeit ich nd dementsprechend bekomme ich das komplette Geld in diesem Jahr.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Wie wäre es wenn ich in der jetzigen Elternzeit wieder schwanger werden würde? Ich würde wieder ein bv bekommen...würde ich dann wieder mein normales Gehalt bekommen? Und wie würde dann das Elterngeld für Kind zwei errechnet?
Vielen Dank für Ihre Mühe & liebe Grüße
von
Minimina88
am 11.04.2018, 14:36
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt das Kind geboren wird.
Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden können die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld, Elterngeld von einem ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat oder Krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung bekommen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Das Elterngeld für ein weiteres Kind errechnet sich ebenfalls aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Sollten in diesen Zeitraum Monate fallen, in denen noch Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen wurde, so besteht hier dem Grunde nach die Möglichkeit diese durch Monate zu ersetzen, die zur Berechnung des Elterngeldes des älteren Kindes herangezogen wurden. Dies ist dann für jeden betroffenen Berechungsmonat einzeln zu prüfen.
Elterngeldzahlungen ab dem 15. Lebensmonat oder auch Elternzeit ohne Elterngeld verändern den Bemessungszeitraum nicht und führen zu einem geringeren neuen Elterngeld.
von
Dojii
am 11.04.2018, 15:09