Hallo Frau Bader, ich bin in der 9. SSW und arbeite als Fachkrankenschwester in der Anästhesie ( öffentlicher Dienst). Ein zusätzlicher Bestandteil zum Grundgehalt sind die Zulagen die ich durch Schichtarbeit, Bereitschafts- und Rufdienste erhalte. Ich habe folgende Frage 1. Wenn ich ein BV ( Termin beim Betriebsarzt steht noch an)bekäme, wird das Grundgehalt plus Zulagen für die Berechnung genommen ? 2. Wenn ich normal weiterarbeite fallen die Zulagen automatisch weg und ich erhalte nur noch das Grundgehalt, da ich ja keine Dienste mehr machen kann. Ich habe gelesen das Zulagen für Wochenendarbeit usw nicht zur Berechnung des Elterngeldes mitberechnet werden, ist das korrekt? 3. Aus wievielen Gehälter wird das Elterngeld berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße klee
von klee224 am 19.08.2015, 20:44