Frage: Berechnung Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe seit 15 Monaten Hartz 4. Am 30.01.13 habe ich eine Tochter bekommen und habe diesbezüglich Elterngeld beantragt, den Mindestbetrag von 300 €. Der Antrag ist noch immer nicht berechnet von der Elterngeldstelle. Das Jobcenter macht gegenüber der Elterngeldstelle für den Zeitraum vom 30.01.-30.04.2013 einen Erstattungsanspruch von 1075,46 € geltend. Ab 01.05.2013 wird mir nun das Elterngeld schon angerechnet, ärgerlich da ich es noch gar nicht bekomme, aber nicht zu ändern. Mir geht es darum, dass das Jobcenter anscheinend einen zu hohen Betrag als Erstattungsanspruch geltend macht, wenn pro Monat doch nur 300,00 € geltend gemacht werden können (das macht bei mir für 02/13 + 03/13 + 04/13 einen Betrag von 900,00 € + 10,00 € für 1/30 pro angefangenen Monat im Januar) Sehe ich das falsch? Das Jobcenter will mir nicht erklären, wie sie auf diesen Betrag kommen, sondern bestehen stetig darauf, dass dies schon seine Richtigkeit hätte.

von maria-esa am 30.05.2013, 14:50



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Du hast Anspruch auf einen Berechnungsbogen, aus dem das hervorgehen muss. Fordere den schriftlich an. Kann es vielleicht sonst sein dass Deine Wohnung zu teuer ist und sie da was verrechnen ? Unterhalt fürs Kind in Abzug bringen ?

von Sternenschnuppe am 30.05.2013, 15:06



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