Hallo Frau Bader,
momentan bin ich selbständig, überlege aber meine Selbständigkeit Mitte bzw. Ende 2013 zu beenden.
Gerne möchten mein Mann und ich noch ein zweites Kind und so überlegen wir erst einmal die Familienplanung zu beginnen und dann erst nach einem Arbeitsverhältnis für mich zu suchen. Unser Frage wäre wie wird das Elterngeld berechnet, wenn z.B. zwischen Aufgabe Selbständigkeit und Beantragung Eletrngeld ca. 1 - 1,5 Jahre liegen würden (Schwager werden + Schwangerschaft usw.). Ist die Berechnungsgrundlage dann die letzten 12 Monate aus Selbständigkeit also vom Gewinn/Verdienst oder die letzten 12 Monate ohne Einkommen ?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Sandra
von
Barnie1480
am 22.01.2013, 09:36
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
die letzten zwölf Monate ohne Einkommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2013
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Die Berechnung ist immer 12 Monate vor Geburt, beziehungsweise 12 Monate vor Beginn Mutterschutz des Kindes.
Hast Du zwischen Aufgabe der Selbstständigkeit und Geburt kein Einkommen zählen all diese Monate als Nullrunde. Wird dann auf den Mindestbetrag von 300€ hinauslaufen.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2013, 09:55
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Zur Berechnug des EG werden immer die letzten 12 Monate vor der Entbindung herangezogen, es sei denn in den 12 Monaten wurde Mutterschaftsgeld, EG oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld gezahlt. Dann werden die Monate, in dem dies der Fall war entsprechend von weiter vorne genommen.
In Deinem Fall wird es dann also so sein dass sie Dir die 12 Monate ohne Einkommen anrechnen und Du so nur den Sockelbetrag von 300€ bekommen wirst.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 22.01.2013, 11:53