Liebe Frau Bader.Für die Berechnung des Elterngeldes werden ja die Einkünfte der letzten 12 Mo vor der Geburt des Kindes genommen.Unser Sohn ist am 3.April2010 geboren,habe von April2009 bis Aug 2009 Arge Geld bezogen und von Aug2009bis April2010 einen normalen Teilzeit(33Std)Gehalt als Erzieherin erhalten.Nun wurde mir nur ein Elterngeld in Höhe von 592Euro bewilligt und in dem Bescheid sieht es so aus als ob nur mein Erzieher Gehalt für die Berechnung berücksichtigt wurde.Nun meine Frage:Wird Arbeitslosengeld2 NICHT bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?Danke im Voraus.Grüße nach Bella Italia
Mitglied inaktiv - 14.07.2010, 13:25