Hallo,
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt,
davon 1,5Jahre passiv.
Die letzten 1,5 J. mit 50% arbeiten.
Wie berechnet sich das Elterngeld für das zweite,wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werde?
Nach meinem Gehalt vor der Elternzeit?
Wann würde ich nur den Mindestsatz bekommen?
Lg
von
mcmaus
am 11.12.2015, 08:27
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei schwanger in der Elternzeit?
Hallo,
nachd em verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt - also dem TZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2015
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei schwanger in der Elternzeit?
Vor der Elternzeit nur wenn der neue Mutterschutz vor dem 1. Geburtstag des Vorkindes beginnt.
Entscheidend sind immer die 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes für das Elterngekd bezogen werden soll.
Nur Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 11.12.2015, 10:19