Liebe Frau Bader,
für unser erstes Kind habe ich 10 Monate Elterngeld nach Mutterschutz bezogen (geb. sept. 2009). Im Anschluss ab 5.9.11 gearbeitet bis zur Geburt des zweiten Kindes Anfang Okt. 2011. Dies war eine Frühgeburt im medizinischen Sinn. Durch den frühen Geburtstermin wurde das Elterngeld nun auf das Mindestmass gekürzt. Bei regulärem Termin wäre es deutlich höher ausgefallen.
Kann ich gegen den Elterngeldbescheid erfolgreich Einspruch einlegen wegen der Frühgeburt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
ak17
am 08.01.2012, 16:09
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt
Hallo,
es wurde ja gekürzt, weil Sie länger Mutterschaftsgeld erhalten haben.
Lesen Sie ml hier:
http://www.fruehgeborene.de/index.php?option=com_content&view=article&id=120&Itemid=141
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2012
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt
Wann hätte denn das zweite Kind rechnerisch geboren werden sollen?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.01.2012, 22:14
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt
Der Kleine ist 8 Wo zu früh gekommen.
Das länger gezahlte Mutterschaftsgeld wiegt das verlorene Elterngeld in keiner Weise auf. Schon gar nicht die psychischen Belastungen.
Leider kann ein Gesetzgeber dieses alles nicht nachvollziehen.
von
ak17
am 10.01.2012, 15:12
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt
Ach so, ich hab gedacht, es wurde auf das Mindestmaß 300 Euro gekürzt...
von
SumSum076
am 11.01.2012, 00:33
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt
wurde es ja auch. Und 10 Monate 300,-- sind was anderes als 10 Monate volles Elterngeld, Mutterschaftsgeld hin oder her.
von
ak17
am 11.01.2012, 13:39