Hallo Frau Bader, ich habe von April 2016 bis April 2018 Elternzeit und habe bis einschließlich September 2017 EG-Plus bezogen. Seit Januar 2017 arbeite ich in TZ in Elternzeit. Ich habe also 9 Monate EG-Plus und Teilzeitlohn erhalten. Nun bin ich wieder schwanger - Mutterschutz beginnt ab 08.03.2018. Ich frage mich nun wie die Berechnung des Elterngeldes läuft. Der Bemessungszeitraum ist ja März 2017 bis Februar 2018. Da habe ich ja noch einige Monate EG-Plus bezogen. Werden diese Monate ausgeklammert? Ich hatte ja auch TZ-Lohn in der Zeit. Den möchte ich natürlich mit berücksichtigt haben. Vielen Dank im Voraus.
von tinta am 23.11.2017, 13:36