Berechnung Elterngeld/Schwangerschaft in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld/Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader, unser kleiner Wurm ist am 16.2.16 geboren. Elternzeit für 1 Jahr und 2 Monate beantragt. Elterngeldbezug bis 30.3.17. Da ich einen Monat aussetzen wollte (Nebenverdienst). Erneut geplante Schwangerschaft zum Jahresende 2016. Entbindungstermin 09/17//10/17. Wir hoffen, dass es wie beim ersten Mal klappt. Leider sind wir völlig überfordert, ich blicke mit den vielen verschiedenen Antworten nicht mehr durch. Wie wird/würde denn nun das Elterngeld für Kind 2 berechnet werden? Ich würde ab 01.04.17 in Vollzeit wieder arbeiten gehen. Ich hatte als Berechnungsgundlage bei Kind 1 leider auf das vorletzte Jahr zurückgreifen müssen, da ich in den 12 Monaten vor Geburt des 1. Kindes leider kaum arbeiten konnte (Krankenhausaufenthalte etc.) Ich weiß es ist sehr hypothetisch, mein Mann hat zudem noch kurzfristig einen Studiumsplatz angeboten bekommen u studiert jetzt Medizin somit müssten wir genau wissen, wie sich der Bezug zusammensetzt, weil, uns jetzt ein Gehalt wegfallen wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe bereits im Forum gelesen, leider ohne wirklichen Erfolg. Gerne auch als PN. Lg Yvonne

von sonadora1987 am 29.10.2016, 23:49



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Berechnung Elterngeld/Schwangerschaft in Elternzeit

Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt. Lagst Du wegen der Schwangerschaft im KH?

von Sternenschnuppe am 30.10.2016, 00:12



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Elterngeldes ab 2013. En Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich innerhalb des Jahres Elternzeit bzw. ca. 3 Monate nach Ende der Elternzeit erneut Mutter werde? Wird dann nur mein Einkommen der 3 Monate nach der Elternzeit berücksichtigt oder wie verhält sich das? Vielen Dank


Berechnung Elterngeld

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...