Guten Tag Frau Bader,
wir planen ein 2. Kind, zur Zeit bin ich im 3. Jahr Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung 15,4 Stunden (seit 2017)! Ist diese Teilzeitbeschäftigung dann Grundlage zur Berechnung des neuen Elterngeld? Oder wird die Teilzeitbeschäftigung nicht berücksichtigt?
Des Weiteren tritt mein Vollzeitvertrag im Juli wieder in Kraft, wäre ich angenommen wie bei der 1. Schwangerschaft in Beschäftigungsverbot, bekäme ich ab Juli wieder das volle Gehalt erstattet?
Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beantwortung
Freundliche Grüße
von
Lalilunia
am 03.01.2019, 14:43
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld/ Bezahlung Gehalt bei BV
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2019
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld/ Bezahlung Gehalt bei BV
Für das EG ist massgeblich was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. Elternzeit ist da egal. EG wären die ersten 14 Monate relevant, aber das spielt bei dir keine Rolle mehr. Im BV bekommt man das was man ohne bekommen würde. Also bis Ende der EZ dein TZ-Gehalt, danach VZ. Wenn es denn dann ein BV gibt. Du zudem auch in dem Umfang arbeiten kannst wegen Kinderbetreuung.
von
Felica
am 03.01.2019, 15:18