Ich würde mit meinem AG gerne den Arbeitsvertrag zum Ende des EU auflösen. Bei der Berechnung einer Abfindung zählen dann ja die Jahre der Beschäftigung. Ich habe bei dem AG in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet ( Vertrag mit mehreren AG). Nach der Auflösung der Praxisgemeinschaft hatte ich mit dem AG in der neuen Praxis einen neuen Arbeitsvertrag. Zählen nun die Jahre der Gemeinschaftspraxis auch???? Danke Kerstin
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 21:15