Liebe Frau Bader, und an alle anderen Wissenden, ich habe nochmals eine Frage zum Thema Ausgleichszahlung in der Schwangerschaft. Bis Ende Juni 2018 war ich in einjähriger Elternzeit mit Elterngeldbezug. Danach hatte ich 4 Wochen Resturlaub und habe dann Ende Juli wieder angefangen Vollzeit im Krankenhaus zu arbeiten. Ich bin sofort wieder schwanger geworden und habe die Schwangerschaft in der ersten Augusthälfte verkündet. Nun darf ich ja zwischen 20 und 6 Uhr und an Sonn-und Feiertagen nicht mehr arbeiten, was ich aber vor der ersten Schwangerschaft regelmäßig tat (in meiner ersten Schwangerschaft wurde ich recht schnell ins BV geschickt). Da ich jetzt bemerkt habe, dass ich keine Ausgleichszahlung erhalte, obwohl ich ja arbeiten gehe, habe ich mal im Personalbüro nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass die letzten drei Monate vor Eintritt dieser Schwangerschaft zur Berechnung der Ausgleichszahlung herangezogen werden. Aber in diesen drei Monaten war ich ja 2 Monate noch in Elternzeit mit Elterngeldbezug und den Monat bin Anschluss hatte ich ja Resturlaub. Können Sie mir bitte sagen, wie ich hier argumentieren kann? Mir kommt das nämlich nicht richtig vor.
von DortmundLady124 am 29.10.2018, 12:08