Frage: Berechnung Arbeitslosengeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, in denen ich Teilzeit gearbeitet habe. Nun wurde mir gestern die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Soweit ich weiß ist diese nicht rechtskräftig, wenn die Aufsichtsbehörde nicht informiert wurde (ist nicht der Fall). Wegen der sozialen Härte hat man mir einen Aufhebungsvertrag mit drei Monatsgehältern Abfindung angeboten. Wie sieht das bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes aus? Wird die Abfindung in diesem Fall angerechnet bzw. wird für die Berechnung das Teilzeitgehalt zugrunde gelegt oder mein ursprüngliches Gehalt vor Beginn der Elternzeit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen sandra

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 13:34



Antwort auf: Berechnung Arbeitslosengeld

Liebe Sandra, ob Sie eine Sperre bekommen oder nicht, wird im Einzelfall vom Sachbearbeiter beim AA entschieden. Im vorliegenden Fall eher nicht. Die Abfindung kann aber angerechnet werden, wenn Sie rechtlich hätten weiterbeschäftigt werden müssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2002



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