Guten Tag Frau Bader, wie wird das Arbeitslosengeld nach Ende der Elternzeit berechnet (Betriebsbedingte Kündigung am Ende der Elternzeit)? Was ist die Berechnungsgrundlage? Wird das Arbeitslosengeld auf Basis des Verdienstes vor der Elternzeit berechnet? Wird eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (max. 20 Std. pro Woche, Beginn in den letzten sechs Monaten vor Ende der Elternzeit, nicht beim ursprünglichen Arbeitgeber) in die Berechnung einbezogen oder dient diese sogar als alleinige Berechnungsgrundlage? Gibt es bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes einen Unterschiede ob Vater oder Mutter die Elternzeit in Anspruch genommen haben? Vielen Dank für die Auskunft.
Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 18:59