Hallo Fr. Bader,
obwohl mein Problem eigentlich standard sein dürfte, finde ich leider keine Antworten...
Meine Elternzeit läuft jetzt ab (vorher in Vollzeit gearbeitet). Ich will und kann aber nur in Teilzeit arbeiten. Darauf habe ich aber wohl keinen Anspruch (< 15 Leute, sogar
Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 12:30
Antwort auf:
Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
zu früh abgedrückt?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2005
Antwort auf:
Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Keine Ahnung ,was da schief gegangen ist - sorry!
Also, ich möchte wieder einsteigen nach dem Ende der Elternzeit, aber nur Teilzeit. Vermutlich wird mir der AG deshalb kündigen, kann er auch (Kleinstbetrieb mit 3 Mitarbeitern, sozialauswahl ist nicht besser). Wie wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet?
Nach dem (Vollzeit) Einkommen vor der Elternzeit? Oder etwa nach dem Einkommen inder Elternzeit (=Kindergeld + Erziehungsgeld)?
DAnke!
Natti
Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 15:57