Hallo, mein Erziehungsurlaub ging bis 30.3.06, vorher hatte ich lst.kl. 5, (da ich ja nicht gearbeitet habe) im März habe ich die Lst.karte an die Gemeinde zur Änderung auf 4 geschickt, da ich ja wieder arbeite....seit 30.3.08 die lst.klasse 4 wurde ab 1.4.08 eingetragen. ich wurde betriebsbeding per 31.5. gekündigt. ab 1.6. bekomme ich Arbeitslosengeld 1, aber nur ganz wenig, das sie mit lst.klasse 5 rechnen, und nicht mit der 4, die ich hat hatte. ist das rechtens ?? Ich bin aus allen wolken gefallen als ich gelesen habe wie wenig ALG ich bekomme. Danke ! Lisa
Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 14:22