berechneter Entbindungstermin korrigiert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: berechneter Entbindungstermin korrigiert

Hallo Frau Bader, ich bin z.zt. arbeitslos und habe seit 26.sept. keinen Anspruch mehr auf ALG.Beginn der Mutterschutzfrist nach der ersten bescheinigung 30.sept. und nach der zweiten Bescheinigung 24.Sept.. Welche Bescheinigung wird herangezogen? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die zweite bescheinigung gültigkeit hat? Vielen dank Marion

Mitglied inaktiv - 17.10.2002, 11:27



Antwort auf: berechneter Entbindungstermin korrigiert

Liebe Gabi, wenn Sie zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld beziehen, besteht ein Anspruch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2002