Frage: Beratungshilfeschein

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen: Für die Beantragung des o.g. Scheines bin ich über ein paar Punkte gestolpert. 1. Wenn ich Beratungshilfe im Namen meiner Kinder beantrage (Kindesunterhalt - JA richtet keine Beistandschaft ein) lege ich da nur den Verdienst/das Vermögen der Kinder dar oder auch das meine. 1.1. Empfiehlt es sich dem Amtsgericht mitzuteilen, warum das JA nicht berät - damit der Antrag evtl. nicht abgelehnt wird? 2. Müssen auch die Sparbücher der eig.Kinder (denen ich Unterhalt gewähre) beim Vermögen angegeben werden - wenn ich im Unterhalt für mich als KM beraten werden möchte? 3. Bei wem und bei welchem Antrag muß ich das Kindergeld zuordnen. 3.1. nur bei mir 3.2. nur bei den Kindern 3.3. oder bei allen Anträgen aufführen Ich möchte ja nachher keine Probleme bekommen, nur weil ich mir über die Zuordnung - in dem 1 Antrag geht es nur um mich, also gebe ich nur Daten an, die mich pers. betreffen oder so ähnlich - nicht sicher bin. Besten Dank für Ihre Hilfe Natascha

von natascha74 am 07.06.2011, 11:50



Antwort auf: Beratungshilfeschein

Hallo, bitte lesen Sie erst einmal hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf Wenn Sie bei etwas unsicher sind, schreiben Sie es einfach vorsichtshalber hin/ daneben, dann machen Sie nichts falsch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2011