Liebe Frau Bader, für Selbstständige gilt ja, dass man den Bemessungszeitraum fürs Elterngeld ein Jahr nach hinten verschieben darf, wenn man im Kalenderjahr vor Geburt Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat. Gilt das auch für volle zwei Jahre wenn man in den zwei Jahren vor Geburt Elterngeld plus bezogen hat? Herzlichen Dank und beste Grüße Nina
von nanab am 27.12.2017, 17:02