Frage: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Hallo Frau Bader, Hallo Foren-Mitglieder, meine Frau und ich werden Mitte März Eltern. Bereits jetzt kümmern wir uns um das Thema Elterngeld. Mit den Grundlagen haben wir uns dank google schon ein wenig vertraut gemacht. Allerdings kommen in unserem Fall noch Änderungen hinzu, über welche man so nichts finden kann. Daher hoffen wir hier auf Hilfe: Von Januar 2012 bis Juni 2012 war meine Frau sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Juni wurde sie gekündigt und hat ab dem 04.07.2012 ALG 1 bezogen. Schon Mitte Juli war Sie im Krankenhaus, hier wurde neben der Schwangerschaft eine immens große Zyste festgestellt, wodurch sie von da an bis Mitte Oktober schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war. Nach Mitte Oktober ging der ALG1-Bezug weiter. An Arbeiten war nicht mehr zu denken, immer wieder gab es "Problemchen", die viel Bettruhe erforderten. Nach Aussage der Elterngeldstelle würden die Monate, in welchen meine Frau schwangerschaftsbedingt erkrankt wurde, bei dem Bemessungszeitraum mit 0 EUR Verdienst berücksichtigt. Nach BEEG heißt es doch, das Zeiten nicht berücksichtigt werden, in welchen der/die Bezieher/in schwangerschaftsbedingt erkrankt ist und dadurch weniger verdient. Zwar ist meine Frau in der Zeit Bezieherin von ALG 1 gewesen, allerdings hätte sie doch noch gearbeitet, wenn diese Erkrankung nicht dazu gekommen wäre. Nach meinen Recherchen sollte das Gesetz lt. den aktuellen Rechtssprechungen eher zum Vorteil als zum Nachteil des Beziehers / der Bezieherin interpretiert werden. Sehen sie hier grundsätzlich Chancen, dass diese Monate dann entweder komplett bei der Berechnung rausgenommen werden bzw. durch vorhergehende Monate (bspw 08-12/2011) ersetzt werden können. Danke für Ihre Info. Stefi und Gino

von Relaxolator am 24.02.2013, 15:16



Antwort auf: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Hallo, in den Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld 1bezieht, werden die Zeiten mit Null gerechnet. Auch wenn sie krank war hatte sie doch keinen Arbeitgeber.Sie würde ja nicht genauso gestellt werden wie ohne Krankheit, sondern besser. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Hallo Es stimmt schon, dass sie vielleicht gearbeitet hätte, aber sie hatte ja gar keinen Arbeitgeber, Allerdings war sie laut meiner Rechnung bei der Kündigung eventuell ja schon schwanger und hätte gar nicht gekündigt werden dürfen dann ! Ohne Arbeitgeber kann sie natürlich nicht gleichgestellt werden daher ist das mit den Nullmonaten richtig.

von Sternenschnuppe am 24.02.2013, 19:49



Antwort auf: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Würde es denn etwas bringen, wenn ihr eigentlicher Arbeitgeber per 01.08., der Sie als Geschäftsführerin in einem Cafe angestellt hätte, schriftlich bestätigt, dass es zu einer Anstellung gekommen wäre, wenn Sie nicht schwangerschaftsbedingt erkrankt und so lange ausgefallen wäre??

von Relaxolator am 24.02.2013, 21:03



Antwort auf: Bemessungszeitraum für Elterngeld

Nein. Sie hatte keinen Arbeitgeber. Was wäre wenn gibt es in dem Fall nicht. Gab es schon einen Arbeitsvertrag ?

von Sternenschnuppe am 24.02.2013, 21:36



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