Hallo Frau Bader,
Ich beziehe noch bis Ende März 2019 Eltergeld. Dann möchte ich ein Nebengewerbe anmelden.
Wir möchten nächstes Jahr noch ein Kind bekommen.
Ich habe im Internet den eltergeld Rechner genutzt und folgenen Fall eingetippt.
Eltergeldbezug März 2018 - März 2019
Gewerbebetrieb ab April 2019
Geburt zukünftiges Kind August 2020
Nun zeigt das System mir als bemessungszeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017
Da wäre ja super, da ich da vollzeit arbeiten gegangen bin.
Stimmt das denn? Ich dachte bei mischeinküfte wäre dann das Jahr vor der Geburt also in meinem Beispiel Januar 2019-dezember 2019. Oder wird das ausgeklammert, weil ich da teilweise noch im elterngeld Bezug war?
Wäre ja sinnvoll im Voraus zu wissen.
Ich hoffe meine Erklärung war plausibel. Danke schonmal für ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Alexandra
von
AlexaSchu
am 14.01.2019, 14:55
Antwort auf:
Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften
Hallo,
es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, man kann aber Kalenderjahre, in dem man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen hat ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2019
Antwort auf:
Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften
Ja, Jahre mit Elterngeldbezug werden hier auf Wunsch (nicht automatisch!) ausgeklammert.
Du hast quasi die Wahl, ob du 2019, 2018 oder eben 2017 zugrunde legen willst.
von
Dojii
am 14.01.2019, 15:08
Antwort auf:
Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften
Hallo Dojii
Auch, wenn ich in 2019 nur 3 Monate eltergeld bezug habe? Das wäre ja super. Dachte bei selbstständigkeit wird automatisch das letzte kalenderjahr vor Geburt genommen also komplett 2019. Aber dadurch ich 3 Monate eltergeld bezogen habe, kann ich 2019 ausklammern, richtig?
Sorry das ich so genau frage. Aber es dreht sich hier um ne Menge Geld haben oder nicht haben.
Danke und beste Grüße
Alexandra
von
AlexaSchu
am 14.01.2019, 15:38
Antwort auf:
Bemessungszeitraum elterngeld bei Mischeinkünften
Tatsächlich reicht schon ein einziger Tag Elterngeld in dem Jahr aus, damit du das Recht hast, das Jahr auszuklammern.
Wichtig ist, dass du das Gewerbe über den Steuerbescheid 2019 oder 2020 nachweisen kannst.
von
Dojii
am 14.01.2019, 16:03