Bemessungszeitraum bei nicht selbstständiger und geringer selbstständiger einkün

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum bei nicht selbstständiger und geringer selbstständiger einkün

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vollzeit job (nichtselbstständig) und ein ganz geringes Einkommen aus selbstständiger Arbeit (400 Euro). Wird dennoch der Bemessungszeitraum nach den selbstständigen Einkünften zugrunde gelegt ? Was sehr ungünstig für mich wäre. Oder ist entscheidend, dass das nichtselbstständige Einkommen die Lebensgrundlage darstellt ? Es wäre schön wenn Sie mir dazu eine kurze Antwort senden würden. Vielen Dank, Markus Rippin

von biobauer am 23.12.2015, 18:01



Antwort auf: Bemessungszeitraum bei nicht selbstständiger und geringer selbstständiger einkün

Hallo, ja, der Veranlagungszeitraum der Selbständigkeit zählt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015