Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vollzeit job (nichtselbstständig) und ein ganz geringes Einkommen aus selbstständiger Arbeit (400 Euro). Wird dennoch der Bemessungszeitraum nach den selbstständigen Einkünften zugrunde gelegt ? Was sehr ungünstig für mich wäre. Oder ist entscheidend, dass das nichtselbstständige Einkommen die Lebensgrundlage darstellt ? Es wäre schön wenn Sie mir dazu eine kurze Antwort senden würden. Vielen Dank, Markus Rippin
von biobauer am 23.12.2015, 18:01