Hallo Frau Bader, am 01.09.2014 haben wir unser drittes Kind bekommen und meine Frau hat genau die 12 Monate vor der Geburt gearbeitet. Nebenbei läuft bei uns eine PV-Anlage, dessen Gewerbe auch auf meine Frau angemeldet ist. Das ZBFS hat nun den Bemessungszeitraum wegen gewerblicher Einkünfte auf das Kalenderjahr 2013 gelegt statt auf die 12 Monate vor der Geburt und somit fallen nur drei Monate Arbeitszeit in diesen Zeitraum. Die PV-Anlage ist so ausgelegt das sie sich gerade selbst trägt, bzw. in manchen Jahren geringen Gewinn abwirft. Durch die Verschiebung des Bemessungszeitraums verringert sich nun entsprechend das Elterngeld. Ist das so in Ordnung, bzw. lohnt es sich hier Einspruch einzulegen? Viele Grüße mfoerd
von mfoerd am 02.12.2014, 08:33