Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne wissen welcher Zeitraum für die Berechnung des Elterngelds für Kind 2 im folgenden Fall zu Grunde gelegt wird: - Vater: Angestellter - Mutter: Angestellte - Kind 1 geboren im März 2017 - Elterngeld Plus wird direkt seit Geburt bezogen - auf 24 Monate aufgeteilt - Voraussichtliche Geburt des zweiten Kindes April 2019 Auf welcher Basis welcher Monate wird nun das Elterngeld für das zweite Kind berechnet und warum? Macht es Sinn, sich vor der Geburt des zweiten Kindes den Rest des Elterngeldes vom ersten Kind auszahlen zu lassen, damit es nicht angerechnet wird? Hinweis: Bei Kind 1 wurde von der Elterngeldstelle das Kalenderjahr 2016 herangezogen (Vollzeitbeschäftigung). Vielen Dank!

von Rosine2018 am 21.08.2018, 13:48



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG o EG (bis zum 14 LM von Kind 1) können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2018



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Es gelten erst mal die 12 Monate vor Beginn der neuen Schutzfrist. Monate mit Elterngeldbezug in den ersten 14 Monaten deines älteren Kindes werden dabei ausgeklammert und durch Lohnabrechnungen ersetzt, die beim ersten Kind genutzt werden. Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat führt nicht zu einer Ausklammerung und die Monate gehen leider mit 0 in die Berechnung ein (was bei dir die meisten sein werden). Wenn deine Schutzfrist bspw. im März 2019 beginnt, wäre der eigentliche Bemessungszeitraum März 2018 bis Februar 2019. März 2018 bis Mai 2018 hast du aber noch Elterngeld in den ersten 14 Monaten deines Kindes bekommen. Für diese drei Monate werden also drei alte Lohnabrechnungen aus 2016 genutzt. Die anderen 9 Monate sind leider alle 0 (es sei denn du hast da Teilzeit oder ähnliches gearbeitet). Du solltest dir das restliche Elterngeld ab Beginn des neuen Mutterschutzes auszahlen lassen, da sonst das neue Mutterschaftsgeld auch noch beim Elterngeld des alten Kindes angerechnet wird.

von Dojii am 21.08.2018, 14:06



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Danke Dojiii für die schnelle Antwort. Leider bekommt man sehr unterschiedliche Antworten zum dem Thema. Bei der u. g. Quelle eines ähnlichen Falles wurde vom Anwalt etwas anderes behauptet. Keine Ahnung was nun richtig ist. https://www.frag-einen-anwalt.de/Bemessungszeitraum-Elterngeld-Kind-2--f294664.html

von Rosine2018 am 21.08.2018, 14:30



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Hat die Mutter ein (Klein-)Gewerbe angemeldet oder warum wurde bei Kind 1 ein Kalenderjahr gerechnet? Wenn der EG-Empfänger nur angestellt ist, zählt nicht das Kalenderjahr, sondern 12 Monate vor Mutterschutz (Mutter) bzw. Geburt (Vater) . In dem Link existiert ne Photovoltaikanlage, die scheinbar auf beide läuft, dadurch ist es anders zu bewerten.

von malini am 21.08.2018, 14:49



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Danke Malini das mit der Photovoltaikanlage hätte ich übersehen. Wahrscheinlich wurde es deshalb anders bewertet. Würde es was bringen, wenn ich mein Elterngeld Plus kündige und mich bis zur Geburt von Kind 2 im April 2019 Vollzeit beschäftigen lasse. Mit ca. 6 Monaten Gehalt sollte sich dadurch doch eigentlich mein Elterngeld wieder deutlich erhöhen?

von Rosine2018 am 21.08.2018, 15:56



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Ja das würde definitiv etwas bringen. Jeder zusätzliche Monat mit Gehalt wird das Elterngeld merklich erhöhen.

von Dojii am 21.08.2018, 16:15



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld Plus zweites Kind

Du musst nicht mal VZ arbeiten. Auch wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeiten würdest, würde dieses TZ-Einkommen dein EG-Anspruch erhöhen. da du das OK des AG benötigst wenn du die EZ vor dem Mutterschutz vorzeitig beendest könnte es leichter sein in TZ zu arbeiten. TZ dann innerhalb der EZ. EG solltest du dir aber alles nach dem 14ten Monat auszahlen lassen. Und zum neuen Mutterschutz beendest du die laufende EZ, auch dann wenn du innerhalb dieser in TZ arbeitest, so bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld.

von Felica am 21.08.2018, 16:40



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