Liebe Frau Bader, Sie hatten gefragt wo ich gelesen habe dass die Bemessungsgrundlage die zwölf Monate vor Geburt sind wenn die Selbständigkeit zwischenzeitlich aufgegeben wird. Ich habe einerseits zwei Artikel gelesen: Artikel 1: Google Suche "Focus so lässt sich der Verdienstzeitraum beeinflussen" in Ergebnisliste ganz oben Artikel 2: Google Suche "Gründerlexikon so bescheissen sie legal beim Elterngeld" in Ergebnisliste ganz oben Außerdem wird auf dem Elterngeld Formular für Selbständige "Erklärung für Selbständige" gefragt ob man vom Kalenderjahr vor Geburt bis Geburt durchgängig selbständig war. Wenn nicht, steht dort soll man Nachweise über Einkünfte in den zwölf Monaten vor Geburt einreichen. Leider kann ich das Formular nicht anhängen. Was sagen Sie dazu? Ist es tatsächlich so, dass die zwölf Monate vor Geburt herangezogen werden wenn man die Selbständigkeit zwischenzeitlich zwei Monate vor Geburt abmeldet? Vielen herzlichen Dank!! und liebe Grüße Jo
von joana27 am 12.01.2017, 01:37