Liebe Frau Bader, Ich habe eine selbständige Nebentätigkeit. Die zwölf Monate vor Geburt wären für mich wesentlich günstiger als Bemessungsgrundlage als das vorangegangene Kalenderjahr. Nun habe ich gelesen, dass trotz Selbständigkeit dennoch die letzten zwölf Monate vor Geburt herangezogen werden wenn die Selbständigkeit zwischenzeitlich aufgegeben wird- wenn sie spätestens etwa zwei Monate vor Geburt abgemeldet wird. Stimmt das so? Vielen Dank und liebe Grüße Jo
von joana27 am 11.01.2017, 01:19