Hallo Frau Bader, mein monatliches Netto ist durch Freibeträge u.a für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe, die ich beim Finanzamt gemeldet habe, um einige hundert Euro höher. Wird für das Mutterschaftsgeld exakt dieses Netto zu Grunde gelegt? Beim Elterngeld werden die Freibeträge wohl nicht berücksichtigt. Viele Grüße und vielen Dank
von MiraMT am 28.08.2018, 10:42