Hallo Frau Bader! Stimmt es, dass die Berechtigung auf Erziehungsgeld aufgrund des Jahreseinkommens beider Elternteile und für das laufende Jahr und nicht für einen Zeitraum von 12 monaten errechnet wird?Meine Frage zielt darauf ab, dass dann ja Eltern, deren Kind am Anfang des Jahres zur Welt kommt (und ein Gehalt vom Anfang des Jahres an ausfällt) bessere Chancen haben, EG zu bekommen, als Eltern, deren Kind am Ende eines Jahres zur Welt kommt. Die haben ja dann im laufenden Jahr in der Tat mehr verdient. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?! Für "sachdienliche Hinweise" bedankt sich Stefanie
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 17:05