Guten Tag Frau Bader, meine Tochter geht in eine Krippe (BaWü), die Kosten dafür übernahm bislang das Jugendamt weil ich ein geringes Einkommen hatte und mit ALG II aufstockte. Mittlerweile studiere ich und beziehe Bafög, arbeite außerdem auf 400-Euro-Basis und freiberuflich. Damit habe ich nun etwas mehr Geld zur Verfügung, als zuvor, denn beim Bafög wird das Einkommen nicht angerechnet, weil ich nicht über 800€ verdiene (bin alleinerziehend). Gilt diese Grenze auch für die Kostenübernahme des Jugendamtes? Auf welcher Grundlage berechnet das Amt überhaupt mein Einkommen, das ja von meiner freien Zeit und der Auftragslage abhängt? Ich musste dem Antrag eine Einnahme-Überschuss-Rechnung der drei vorangegangenen Monate beilegen. Da ich in dieser Zeit noch nicht studierte, ist die allerdings in meinen Augen gar nicht aussagekräftig. Auf dem Amt wollte man mir dazu keine Auskunft geben - frei nach dem Motto "das Rechnen überlassen Sie mal schön uns"- nun ist der Antrag aber schon drei Monate alt und ich möchte langsam meinen Anteil gerne kalkulieren und zurücklegen können. Ich habe nun schriftlich um eine Auskunft gebeten (zuvor nur per Mail). Habe ich ein Recht auf eine Offenlegung, wie das berechnet wird? Sollte das Jugendamt die Kosten nicht mehr voll übernehmen, sondern mir aufgrund des Einkommens einen Eigenanteil zusprechen, hätten Widerspruch und Klage dann voraussichtlich Erfolg mit dem Hinweis auf die Bafög-Richtlinien? Danke im Voraus!
von rabukki am 27.05.2011, 00:05