Guten Abend,
was passiert, wenn man beim Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibt, bei folgender Situation:
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (0,5 VK) und zusätzliche eine befristete Arbeitszeiterhöhung (0,5 VK). Kann Letztere vorzeitig aufgehoben werden?
Und wonach wird das Elterngeld berechnet? Insgesamt arbeite ich Vollzeit (und tue ich beim gleichen Arbeitgeber schon seit über 6 Jahren, mit ständigen projektbedingten Befristungen).
von
milagroße
am 14.02.2018, 20:40
Antwort auf:
Bekommt man bei einer befristeten Arbeitszeiterhöhung das volle Elterngeld?
Hallo,
entscheidend ist der Verdienst letzten zwölf Monate vor der Geburt, egal ob aus einer befristeten oder unbefristeten Vertrag. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus vorherigen Schwangerschaften.
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2018
Antwort auf:
Bekommt man bei einer befristeten Arbeitszeiterhöhung das volle Elterngeld?
Ob der Zusatzvertrag aufgehoben werden kann weiß ich nicht, aber das Elterngeld errechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor Beginn deiner Schutzfrist. Je länger die Arbeitszeiterhöhung bis zur Geburt also anhält, umso höher wird dein EG ausfallen.
von
Dojii
am 15.02.2018, 07:35
Antwort auf:
Bekommt man bei einer befristeten Arbeitszeiterhöhung das volle Elterngeld?
Der Zusatzvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.
Für die Elterngeldberechnung sind nicht deine Vertragsverhältnisse sondern das Einkommen der letzten zwölf Monate relevant.
von
chrissicat
am 15.02.2018, 14:48
Antwort auf:
Bekommt man bei einer befristeten Arbeitszeiterhöhung das volle Elterngeld?
Die befristete Arbeitszeiterhöhung ist eigentlich kein richtiger Vertrag. Es ist ein vom Personaler unterschriebener Brief an mich, mit der Angabe des Zeitraums und der Begründung (projektbedingt) der befristeten Arbeitszeiterhöhung.
Darum meine Unsicherheit, ob das nicht z.B. mit einem weiteren Brief einfach wieder aufgehoben werden kann. Und dann bliebe nur noch mein Teilzeit-Arbeitsvertrag.
von
milagroße
am 15.02.2018, 17:39