Wir sind geschieden. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter. Sie wohnt in Norden, ich in Süden von Deutschland. Es sind fast 700 km Entfernung dazwischen.
Nach Trennung und Scheidung bin in eine finanzielle Schlangengrube gefallen, und kann mir leider die Umgangskosten nicht finanzieren. Wenn ich immer zwischen durch Arbeitfinde(leider nur Zeitarbeitfirmen, nichts festes) pflege ich Umgang zu meiner Sohn.
Habe im Net gelesen, dass man Umgangskosten bei AL II bewilligt bekommen. Es gebe dafür BEBE-Antrag für besondere Mehrbedarf.
Diese habe ich eingereicht.
Meine Sachbearbeiterin hat diese abgelehnt. Sie ist der Meinung, dass man Umgangskosten mit Harz 4 Leistungen finanzieren könne, was prinzipiell nicht möglich ist.
Ist es gesetzlich wirklich so?
Oder ist es von Sachbearbeiter abhängig, ob man Umgangskosten bewilligt bekommt oder nicht?
In zwei Wochen läuft der Widerspruchfrist ab. Kann mann diese Entscheidung gerichtlich ändern lassen oder ist wirklich die gesetzliche Lage so und man hat einfach Pech, wenn man keine finazielle Mittel hat bezüglich Umgang zu seiner Kinder?
Ich möchte Sie um eine Antwort bitten.
von
Franz4x
am 29.04.2012, 16:47
Antwort auf:
Bekommt man als ALG II-Empfänger Umgangskosten wenn Kind 800 km entfernt wohnt
Hallo,
ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Man kann nicht pauschal sagen, ob die Umgangskosten finanziert werden. Dies hängt von den verschiedenen Umständen ab, insbesondere der Frage, warum die räumliche Trennung so groß ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2012
Antwort auf:
Bekommt man als ALG II-Empfänger Umgangskosten wenn Kind 800 km entfernt wohnt
Also mein Ex bekam auch Hartz4 und hat vom Amt monatlich 1x die Fahrt und eine günstige Übernachtung erstattet bekommen.
Allerdings musste ich bestätigen dass ich die Distanz wegen Jobaufnahme ( war vorher auch Hartz4) geschaffen habe.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall erst mal in Wiederspruch gehen um die Frist zu wahren und dann schauen dass du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holst und zu einem Anwalt gehst der sich auf Hartz 4 spezialisiert hat.
In dem einen Jahr in dem ich auch auf hartz 4 angewiesen war, habe ich die Erfahrung gemacht dass man oft als Assi und faul abgestempelt wird und die Bearbeiter gern auch mal willkürlich ablehnen oder annhemen, ich hab da Dinger erlebt das war mehr als erniedrigend.
Dir alles Gute.
von
Julisa
am 30.04.2012, 08:52
Antwort auf:
Bekommt man als ALG II-Empfänger Umgangskosten wenn Kind 800 km entfernt wohnt
Die Mutter meines Sohnes ist nach Trennung nach Norden weggezogen, obwohl ich wegen Umgang dagegen war.
Bisher habe ich immer selbst die Umgans- und Verpflegungskosten finanziert( ein bis zweimal im Jahr). Diese ist aber zu wenig, da langsam langsam eine Entfremdung stattfindet. Diese spüre ich. Er wird 6. Daher möchte ich ihn mind. 3 mal im Jahr zu mir holen. Da ich immer gleiche Tag hin und zurück muss(hinfahren, ihn abholen, ihn hinbringen, zurückfahren), ist es halt sehr teuer.
Also lege ich eine Widerspruch ein bevor die Widerspruchsfrist abläuft. Wie begründe ich diese dann sinnvoll?
Vielen Dank für die Antworten.
von
Franz4x
am 01.05.2012, 02:51