Hallo Frau Bader,
meine Freundin hat am 07.06.2015 ihre erste Tochter bekommen und ist danach bis 02.08.2015 im Mutterschutz gewesen bei voller Besoldung. Ihr Mann hat 2 Monate Mutterschutzgeld bekommen. Sie hat die Elternzeit vorzeitig beendet am 25.04.2017, da sie ihre zweite Tochter am 05.06.2017 zur Welt brachte.
Nun die Frage: Bekommt sie für die zweite Tochter auch Mutterschutzgeld? Wenn ja, wie lange und wie hoch?
Stelle die Frage für sie ein, da sie keinen Rechner zur Zeit hat.
Vielen Dank für eine Beantwortung!
von
JJ
am 10.10.2017, 10:15
Antwort auf:
Bekommt man Mutterschutz fürs 2. Kind? Wenn ja, wie lange und wieviel?
Hallo,
Sie meinen Elterngeld? Das kann er beantragen. Insegesamt können die Eltern bis einschließlich für den 14 LM Basis-EG bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2017
Antwort auf:
Bekommt man Mutterschutz fürs 2. Kind? Wenn ja, wie lange und wieviel?
Peile ich nicht, seit wann gebärt ein Vater hier in Deutschland Kinder? Mutterschutz steht nur Frauen zu die ein Kind geboren haben - in Anschluss daran 8 Wochen bzw höchstens 12 Wochen. Mehr geht nicht.
Oder meinst du Elternzeit und Elterngeld? das sind aber völlig verschiedene Dinge. Also bitte sagen worum genau es jetzt wirklich geht.
Davon ab, wenn sie die laufende EZ vom ersten Kind zum neuen Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt beendet hat, dann müsste sie schon lange das Mutterschaftsgeld von der KK und vom AG haben sofern sie beides entsprechend auch beantragt hat.
Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 17:56
Antwort auf:
Bekommt man Mutterschutz fürs 2. Kind? Wenn ja, wie lange und wieviel?
Nochmal dazu wie oben angefragt:
Die Mutter ist als Eltern an einer Schule fest angestellt. Der Vater hat 2 Monate davon EZ genommen, den Rest die Mutter.
Die Fragen dazu sind:
Bekommt meine Freundin fürs 2. Kind auch Mutterschutzgeld?
Wenn ja, wie lange und hoch?
Wie lange gilt die EZ beim 2. Kind nachdem sie fürs 1. Kind vorzeitig die EZ beendet hat?
Vielen Dank für eine Antwort Frau Bader!
von
JJ
am 12.10.2017, 16:29