Hallo, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe eine schriftliche Vereinbarung mit dem AG, dass ich nach einem Jahr (Dezember 2013) wieder 20 Stunden pro Woche arbeite. Nun bin ich aber wieder schwanger und der AG weiß auch schon bescheid. Ich werde nun nicht anfangen können zu arbeiten, da normaler Weise vom AG ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Doch mein AG meinte, dass die Firma kein BV aussprechen muss, da ich noch in EZ bin. Doch dann würde ich ja auch kein Geld bekommen. Muss der AG ein BV aussprechen? Oder kann er dies in EZ auch anders regeln, dass ich kein Geld kriegen würde? Danke im Vorraus für ihre Antwort!
von rin-ho am 30.11.2013, 15:36