Bekomme ich mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot ?

Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft. Ich bin seit 4 Wochen , in einem Privathaushalt, als Pflegekraft fest angestellt. Vorher habe ich ALG 1 bezogen . Jetzt bin ich schwanger und habe aufgrund meiner Tätigkeit, vom Arzt, ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen . Habe ich Anspruch auf Geld in dieser Zeit . Soweit ich weiß ,muss man mindestens 3 Monate bevor man schwanger geworden ist,gearbeitet haben um sein normales Gehalt ( in meinem Fall1500€ Netto ) weiter zu bekommen ? Ist es richtig das es weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird und er bekommt es zu 100%von der Kk erstattet ?

von Bitze am 04.01.2019, 16:44



Antwort auf: Bekomme ich mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot ?

Hallo, der Arbeitgeber muss hier eine Gefährdungsprüfung durchführen, ich würde an Ihrer Stelle das Gewerbeaufsichtsamt zur Hilfe holen, um zu klären, ob ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2019



Antwort auf: Bekomme ich mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot ?

Aufgrund deiner Tätigkeit darf dir der Arzt kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen. Wenn es tatsächlich zu einem Beschäftigungsverbot kommt, erhältst du das durchschnittliche Gehalt weitergezahlt. Der AG bekommt dir regelmäßigen gezahlten Gehälter erstattet, nicht erstattet bekommt er die Einmalzahlungen, und den Urlaub, der sich ansammelt und nachher gewährt werden muss. Er bleibt also auf mindestens 10% der Kosten sitzen. So viel machen die Urlaubsansprüche ja aus.

Mitglied inaktiv - 04.01.2019, 17:45



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