Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind wurde am 05.10 2017 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen bis zum 04.10 2019. Ich habe fristgerecht einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung der Elternzeit bis zum 13.11.2019 bei meinem Arbeitgeber gestellt und ihm bereits mitgeteilt, dass ich mich ab dem 14.11.2019 aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft im Mutterschutz befinde (ET 26.12.19). Der AG hat den Erhalt des Antrags schriftlich bestätigt. Während der Elternzeit habe ich bei anderen Arbeitgebern auf 450€-Basis gearbeitet. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt. Steht mir jetzt von meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet habe, das Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettogehalts vor der Elternzeit zu? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir da etwas Klarheit verschaffen können, denn ich habe Angst nachher weniger Geld zu bekommen als ich gerechnet habe. Vielen Dank!

von Sab94 am 26.09.2019, 20:14



Antwort auf: Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2019



Antwort auf: Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

Danke für Ihre Antwort. Mir ging es jedoch eigentlich um das Mutterschaftsgeld, nicht um das Elterngeld. Vielleicht habe ich mich da etwas blöd ausgedrückt. Vielleicht können Sie mir hierzu auch noch eine Auskunft geben?

von Sab94 am 27.09.2019, 12:59



Antwort auf: Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

Frau Bader liest nie noch mal nach, wenn sie geantwortet hat Mutterschaftsgeld bekommst du vom AG auf Basis deines vorigen Gehalts. Du hast ja fristgerecht die ez beendet zum neuen Mutterschutz

Mitglied inaktiv - 27.09.2019, 23:42



Antwort auf: Bekomme ich in der zweiten Schwangerschaft das gleiche Mutterschaftsgeld wie in

Dankeschön für den Hinweis und die Antwort :)

von Sab94 am 28.09.2019, 10:39



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