Bekomme ich auch im Ausland (Italien) auch Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich auch im Ausland (Italien) auch Elterngeld?

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich jetzt seit kurzem beschäftigt. Ich bin doch etwas unerwartet schwanger geworden. Nun wird mein Mann beruflich von seinem Dienstherren nach Italien versetzt und ich werde mit ihm dorthin hinziehen. Unser Kind wird also in Italien geboren. Habe ich ein Anrecht auf Elterngeld und wenn ja, wo wird es dann beantragt bzw. wo wird dann das Kindergeld beantragt. Denn in Deutschland werden wir vorerst keinen Wohnsitz mehr haben. Mein Mann wird aber aus Deutschland sein Gehalt bekommen und er wird auch weiterhin seine Steuern in Deutschland bezahlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von Redcat am 20.05.2013, 21:21



Antwort auf: Bekomme ich auch im Ausland (Italien) auch Elterngeld?

Hallo, das Kind muss in D leben, um einen Anspruch zu haben Liebe Grüsse, NB (die auch gerne einen Mann mit Job in Italien hätte)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2013



Antwort auf: Bekomme ich auch im Ausland (Italien) auch Elterngeld?

Was ist denn mit dieser Ausage (letzter Satz) aus dem Merkblatt BEEG gemeint? Das würde doch auf mich zutreffen oder nicht. Denn mein Mann (verbeamteter Berufssoldat) wird ja von der Bundeswehr dorthin versetzt. Wir werden auch weiterhin alle Steuern in Deutschland zahlen. Viele Grüße Wer erhält Elterngeld ? Einen Anspruch auf Elterngeld hat, wer - einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, - mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, - dieses Kind selbst betreut und erzieht und - keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer außer dem Wohnsitz in Deutschland alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und im Rahmen seines in Deutschland bestehenden Dienst-/Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland entsandt, abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist, als Entwick- lungshelfer oder Missionar tätig ist. Dies gilt auch für den mit dieser berechtigten Person im Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner.

von Redcat am 21.05.2013, 20:22



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