Hallo Frau Bader, bis Anfang Juli bin ich noch in Elternzeit, meine Tochter wird dann drei Jahre alt. Nun bin ich wieder schwanger. Nach berechnetem Entbindungstermin müsste ich für etwa zwei Wochen bei meinem bisherigen Arbeitgeber (unbefristeter Arbeitsvertrag) die Arbeit wieder aufnehmen. Dann würde der Mutterschutz beginnen. Meine Frage ist, ob ich vom Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, auch wenn ich ja quasi gar nicht zwischen den Kindern gearbetet habe. Vielen Dank! Cebra
von Cebra am 21.01.2013, 14:46