Frage: Beitragszahlung KK

Hallo Frau Bader, eine Frage zur Beitragszahlung in der KK: Ich bin freiwillig in der gesetzlichen KK versichert und mir wurde gesagt, daß während des Bezugs von Erziehungsgeld keine Beiträge zu zahlen sind, dies übernähme das Versorgungsamt. Trotz der Bezugs von Erziehungsgeld und nur geringfügiger Beschäftigung bucht die KK weiterhin monatlich den Beitrag ab. Bin ich denn als freiwillig Versicherter schlechtergestellt als ei Pflichtversicherter? Ich zahle übrigend nur den Mindestsatz. In der Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden. Gruß Monika

Mitglied inaktiv - 21.10.2000, 09:57



Antwort auf: Beitragszahlung KK

Liebe Monika, Bezieher von EG bleiben in der gesetzl. KK beitragsfrei weiter versichert, wenn sie vorher Pflichtmitglieder waren, was bei Ihnen ja leider nicht zutrifft. Aber ich würde auf jeden Fall noch mal bei der Kasse vorsprechen und mein Glück versuchen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2000