Hallo Frau Bader, eine Frage zur Beitragszahlung in der KK: Ich bin freiwillig in der gesetzlichen KK versichert und mir wurde gesagt, daß während des Bezugs von Erziehungsgeld keine Beiträge zu zahlen sind, dies übernähme das Versorgungsamt. Trotz der Bezugs von Erziehungsgeld und nur geringfügiger Beschäftigung bucht die KK weiterhin monatlich den Beitrag ab. Bin ich denn als freiwillig Versicherter schlechtergestellt als ei Pflichtversicherter? Ich zahle übrigend nur den Mindestsatz. In der Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden. Gruß Monika
Mitglied inaktiv - 21.10.2000, 09:57