Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Mai in Elternzeit. Zur Zeit übe ich eine geringfügige Beschäftigung bis 400€ aus. Mehr werde ich auch nach Ablauf der Elternzeit nicht arbeiten/verdienen. Falls ich noch mal schwanger werde und wieder 3 Jahre in Elternzeit gehe: bin ich dann für diese 3 Jahre beitragsfrei krankenversichert oder muss , um beitragsfrei krankenversichert zu werden vorher ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen? Kurz: Muss man vor/während einer Schwangerschaft in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis stehen damit man während der Elternzeit beitragsfrei versichert wird? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort und noch einen schönen Abend! LG C.
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 18:07