Beitragserstattung nach §23SGBXII Betreuung in Tagespflege

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beitragserstattung nach §23SGBXII Betreuung in Tagespflege

Hallo, wir haben Bekannte in NRW, die mit einem Nettoeinkommen von ca. 2800Euro nur 156 Euro monatlich zahlen müssen für die Tagespflege, die eigentlich 350Euro kostet, das sie die Differenz erstattet bekommen vom Jugendamt. Nun war ich heute dort ( Baden Würtemberg ) und wir bekommen es nicht, weil hierzulande unser Einkommen von ebenfalls ca. 2800Euro zu hoch ist. ES richtet sich ja nach dem Grundbetrag. Nur, wie kann es sein, dass es in NRW gezahlt wird, und in Baden Würtemberg nicht? Haben die Bundesländer dann verschiedene Grenzen?

Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 20:40



Antwort auf: Beitragserstattung nach §23SGBXII Betreuung in Tagespflege

Hallo, sogar die verschiedenen Kommunen... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2008



Antwort auf: Beitragserstattung nach §23SGBXII Betreuung in Tagespflege

Nicht Länder, sondern Kommunen! Bei uns gibt es sogar einen einkommensunabhängigen Zuschuss... Die Unterschiede sind wirklich enorm, s. auch http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kita-ranking.html LG.

Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 20:53



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