Frage: Beitrag von Nicole vom 13.02.2005

Hallo Frau Bader, ich fand die Frage von Nicole bez. Namensänderung sehr interresant. Wie sieht es denn im umgekehrten Falle aus: Wenn ich unserem Kind meinen Nachnamen gebe und dann meinen Freund später heirate und ich seinen Namen annehme? Bekommt das Kind dann automatisch den Nachnamen meines Freundes? Danke, Daniela

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 13:43



Antwort auf: Beitrag von Nicole vom 13.02.2005

Hallo, ja! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2005



Antwort auf: Beitrag von Nicole vom 13.02.2005

Hi bin war nicht die Beraterin aber ich hab deinen fall so ähnlich durch. Und zwar hab ich meinen großen Sohn mit in die Ehe gebracht. Ich hab dann als er 1 3/4 war meinen heutigen Mann kennen und lieben gelernt. Wir haben dann am 6.7.2002 geheiratet. Im September 2002 kam dann unser gemeinsamer Sohn. Im Mai 2003 sollten beide getauft werden. Aber wir wollten das dann mein großer auch auf den Nachnamen meines Mannes getauft wird. haben uns dann erkundigt. Und es gibt die Möglichkeit der NAchnamensänderung. Ich musste dafür einen Negativnachweis haben wo drin stand das ich das alleinge Sorgerecht habe. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt muss dein Partner (wovon ich im Falle einer Hochzeit bei euch ausgehe ;-) ) zustimmen. Hätte der ERzeuger meines Sohnes auch das halbe sorgerecht gehabt hätte er zustimmen müssen. Aber das war bei uns nicht der Fall. Also wie gesagt ich musste eine Negativ bescheinug haben und die Geburtsurkunde wo beide Elternteile drin standen. Dann sind wir zur Gemeinde ( mein Mann und ich ). Er musste dabei sein weil er ja unerschreiben musste das er der Namensänderung zustimmt. Dann hat er unterschrieben und ich auch . Haben glaub ich knapp 20 € bezahlt ( mehr nicht) und dann wars fast amtlich. Dann wurde noch die Geburtsurkunde geändert und dann wars fertig. Ich hoffe das hilft dir ein bischen weiter. lg MEl Also wir habens nicht bereut.

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 14:02