Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie: 1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet ArbeitgGEBER-Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk auch während eines ärztlich ausgesprochenen Beschäftigungsverbots weiterzuzahlen (Während des Mutterschutzes wird ja wohl nicht gezahlt?)? 2. Falls das nicht der Fall ist, muss er aber doch, falls ich richtig recherchiert habe, auf das "Netto" den bisher gezahlten ArbeitNEHMER-Anteil aufschlagen und auszahlen (sowohl während des Beschäftigungsverbots als auch während des Mutterschutzes)? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir in diesen beiden Punkten weiterhelfen könnten.
von mina17 am 10.02.2014, 10:46