Liebe Frau Bader,
mein Mann hat 2012 Elterngeld und Arbeitslosengeld bekommen. Ich habe Halbzeit gearbeitet. Wir hatten die Steuerklasse III/V (Ich/mein Mann). Ich weiß, dass er eine Steuererklärung abgeben muss. Aber bin ich auch verfplichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Danke
Ghazaleh
von
ghazalarash
am 28.09.2013, 23:53
Antwort auf:
Beim Bezug des Elterngeldes muss der Ehepartner eine Steuererklärung abzugeben?
Hallo,
bitte machen Sie nicht eine gemeinsame Steuererklärung, dass es doch am günstigsten? Wenn Sie doch halbtags gearbeitet haben müssen selbst verständlich eine Steuererklärung machen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2013
Antwort auf:
Beim Bezug des Elterngeldes muss der Ehepartner eine Steuererklärung abzugeben?
Du hast doch Mutterschaftsgeld bekommen oder?
Dann musst auch du eine Steuererklärung machen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.09.2013, 09:08
Antwort auf:
Beim Bezug des Elterngeldes muss der Ehepartner eine Steuererklärung abzugeben?
Soweit ich weiß muss man bei der III/V Wahl so oder so einen Steuererklärung machen.
Genauso verhält es sich wenn man Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.) erhalten hat.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 30.09.2013, 08:13