Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit von 1 auf 3 Jahre verlängern lassen. Muss ich da der Krankenkasse oder so auch Bescheid geben um z.B. bei einem zweiten Kind das Mutterschutzgeld zu bekommen? Oder reicht dann die Bestätigung des AG, dass ich mich noch in Elternzeit befunden habe bis zum neuen Mutterschutz?
von stuffstuff am 13.06.2013, 07:59