Hallo, mein Erziehungsurlaub endet im Dezember 2004, möchte aber bei meiner alten Arbeitsstelle nicht mehr arbeiten. Wann muß ich bei meinem Arbeitgeber kündigen, damit ich alle Fristen einhalte und mir die 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet wird? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 01.07.2004, 22:42